Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen Tandem-Air

Allgemeines

Tandem-Air verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Die Bedingungen erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung/Bestellung, begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder meine Unterschrift/Einlösung meines Tickets an. Der Ticket-Käufer verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Ticket-Empfänger die AGB und Beförderungsbedingungen bekannt zu machen.

Bezahlung

Der Besteller eines Gutscheins, verpflichtet sich durch die Bestellung, verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr.Der Gutschein ist übertragbar und 2 Jahre gültig. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (durch Bestellung oder mündlich vor Ort) ist die Gebühr unmittelbar vor Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Die Buchung wird durch Tandem-Air schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Bei Bestellung eines Gutscheins wird dieser mit der Rechnung unverzüglich dem Besteller zugeschickt. Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten.

Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware (Gutschein) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) und durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und der Ware. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde. Ende der Widerrufsbelehrung.

Termine und Durchführung

Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit uns abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch Tandem-Air bestimmt. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände)

für ungeeignet hält. Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse gilt, sich mit der Sportart Gleitschirmfliegen vertraut zu machen. Die Anreise in das Fluggelände ist auf Kosten des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und ähnliches sind nicht in der Fluggebühr enthalten. Weitere Fahrtkosten (die z. B. wetterbedingt entstehen) sind nicht im Preis enthalten.

Tandemflug

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zuhaben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss steht. Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reißfeste Handschuhe zu tragen. Tandem-Air verpflichtet sich, Helm, Flugoverall und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen. Bei minderjährigen Passagieren wird die Unterschrift eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters benötigt. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Wir weisen darauf hin, dass es beim Paragleiten etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten auch zu Unfällen kommen kann. Wir sind bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb bei Tandem-Air ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Bei Schäden an Personen durch nicht befolgen von Anweisungen des Piloten haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige, vom Passagier verursachte Schäden an Ausrüstung, Piloten oder an Dritten haftet der Passagier. Haftung und Versicherung Zur Deckung der Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes, etwa bei einem Unfall, haben wir die erforderliche Versicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen. Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden.Andernfalls können wir für Abhandenkommen oder Beschädigung, z.B. während Start, Flug oder Landung, keine Haftung übernehmen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand Klagenfurt Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Annenheim.

 

 
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